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GUTACHTEN OLDTIMER


SACHVERSTÄNDIGER
Oldtimergutachten
Kurzgutachten (Kurzbewertung)
Zur reinen Versicherungseinstufung empfehle ich eine sogenannte Kurzbewertung, bei der eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges mit Überprüfung auf optische Originalität sowie eine Identitätsprüfung mit anschließender Ermittlung der Zustandsnote und des Fahrzeugwertes durchgeführt wird.
Im (Kurz)-Gutachten ist das Fahrzeug dann neben den technischen Daten auch mit dem Zustand beschrieben.
Eine zum (Kurz)-Gutachten gehörende Lichtbildanlage dokumentiert die Feststellungen.
Eine Kurzbewertung sollte alle 2 – 3 Jahre durchgeführt werden, um eine regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes zu gewährleisten.
Eine Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist keine Grundlage zum Kauf oder Verkauf eines Klassikers.
KFZ FAHRZEUGE PKW
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Als Geschädigter entstehen Ihnen, bei einem Haftpflichtschaden, keine Kosten!
Unabhängig und Neutral –
AAS Sachverständigenbüro




SCHRITT 1
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